| Mineralwolle-Dämmstoffe bestehen aus verschieden dicken Glas-,
Steinwolle- oder Schlackenfasern (künstlichen Mineralfasern),
die mit Kunstharz gebunden und denen sehr geringe Mengen an Mineralölen
zur Staubbindung zugegeben sind. |
| Die Herstellung, Vertrieb und Verwendung von
Mineralwolle-Dämmstoffen, die krebsverdächtige Fasern freisetzen
können, ist in Deutschland im Hochbau und in der Technischen
Isolierung seit dem 01.06.2000 verboten. |
| In/An Gebäuden sind künstliche Mineralfasern beispielsweise
zu finden: |
- in Innenwänden/Leichtbauwänden,
- in Akustikdecken
- in Fußböden
- in mineralfaserhaltigem Putz
- im Dachausbau
- im Brandschutz, z.Bsp. im Fassadenbau oder für Isolierungen
- vor allem als Dämmstoff, überwiegend in der Bauindustrie
zur Wärme- und Schalldämmung
- im baulichen Brandschutz. |
| Gesundheitsgefährdung: |
| Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen
auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen:
Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm, Länge:
Durchmesser > 3 : 1. |
| Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend. Auch
im Feinstaubbereich, bei Faserlängen > 1 µm, sind sie
besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können
können KMF Juckreiz auslösen. |
| Nachweis: Inaugenscheinnahme, Material
und/oder Staubproben sowie Raumluftmessungen |
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Der Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
ist der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) sowie der
Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Für den Einbau dürfen nur noch Produkte verwendet werden,
die als gesundheitlich unbedenklich gelten. |